Wir, die Vereinsmitgründer bzw. Mitinitiatoren der GFK, hatten bis zum Herbst 1978 die bis dahin einjährige Weiterbildung Leitung und Unterricht an Krankenpflegeschulen am Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw) Stuttgart absolviert. Trotz unserer fundierten Lehrerausbildung hatten wir das Bedürfnis, uns für die Probleme des Schulalltags noch weiter zu qualifizieren. Mit dieser Praxisfortbildung sollte zudem eine Angleichung an die geplante zweijährige Weiterbildung geschaffen werden. Ansprechpartner wurde für uns Professor Dr. E. Marschelke, der zusammen mit dem bfw einen Studienplan für die folgenden vier Jahre erstellte.
Das Programm diente der Fortbildung von Unterrichtsschwestern und Unterrichtspflegern bis zu einem Qualifikationsniveau, das üblicherweise sonst nur Fachlehrer besitzen. Das Programm baute auf dem Abschluss der bis 1980 allgemein üblichen einjährigen Vollzeitweiterbildung zur Unterrichtsschwester oder zum Unterrichtspfleger auf. Die Ziele und Inhalte für dieses Äquivalenzstudium waren deshalb dem Curriculum für die zweijährige Weiterbildung entnommen worden.
Das didaktische Konzept ging von der Tatsache aus, dass die Teilnehmer voll in der Unterrichtsarbeit standen. Praxis und Theorie konnten so unmittelbar zusammenwirken.
Dieses wurde erreicht durch folgende Verbindung von Inhalt und Organisation: Die Teilnehmer erhielten in einem Hauptseminar eine systematische Unterweisung (Theorie), die sie anschließend in der Krankenpflegeschule/Kinderkrankenpflegeschule planmäßig erprobten und in einer auswertenden Analyse nach etwa fünf Monaten abrundeten. Darauf folgte jeweils eine Phase mit Literaturstudium, autonomer Gruppenarbeit und mit der Abfassung von Fachreferaten. Der Qualifikationsgewinn konnte aufgrund der Rückbindung von Theorie und Praxis sowie durch die umfangreichen Erprobungs- und Selbststudienphasen und der autonomen Gruppenarbeiten das den Teilnehmern fehlende Jahr Vollzeitweiterbildung in vollem Umfang ausgleichen.
Da die zweijährige Weiterbildung zur Unterrichtsschwester oder zum Unterrichtspfleger damals eingeführt wurde, um die übermäßige Stoffdichte zu mildem, ohne die Breite der Stoffgebiete zu vergrößern und um durch vermehrte Praktika größere Sicherheit in der Lehrerprofessionalität zu vermitteln, musste nur in den Bereichen Krankenpflegetheorie, Didaktik der Krankenpflege, Schulorganisation schwerpunktmäßig geschult werden. Ein wesentliches Prinzip des Kurses bestand darin, diese inhaltlichen Vorgaben mit dem Bildungsbedarf der Kursteilnehmer zu verbinden.
Der Studienfortschritt wurde durch Vortrag, Kolloquium und schriftliche Arbeiten kontrolliert. In einem Abschlusskolloquium und in einer schriftlichen Abschlussarbeit zu einem curricularen Thema zeigten die Teilnehmer ihren Stand der Abschlussqualifikation. Die einzelnen Leistungen wurden' nicht benotet, sondern daraufhin eingeschätzt, ob sie den für die Absolventen der zweijährigen Vollzeitausbildung geltenden Erwartungen entsprachen.